
Elterngeldkürzung mit Ausnahmen
Die Bundesregierung plant offenbar weitere Einschnitte beim Elterngeld. Betroffen sind vor allem die Geringverdiener, auch wenn es Sonderregelungen für diese geben soll.
Kürzung bei Hartz IV-Empfängern und Geringverdienern
Für Mini-Jobber und Paare, die einen Kinderzuschlag von maximal 140 Euro bekommen, könnte sich der Kinderzuschlag verringern oder ganz wegfallen. Nach dem neuen Gesetzesentwurf soll das Elterngeld als Einkommen angerechnet werden und der Anspruch auf Kinderzuschlag würde deshalb sinken.
Elternteilen, die zusätzlich zu ihrem geringen Gehalt bereits Hartz IV beziehen, soll das Elterngeld von 300 Euro monatlich faktisch gestrichen werden.
Arbeitet ein Partner in Vollzeit, der andere auf Mini-Job-Basis, kann diesen Paaren das Elterngeld um bis zu 88 Euro pro Monat gekürzt werden.
Erhaltung des Elterngeldes bei Besserverdienenden
Das Elterngeld soll Elternteilen, die mehr als 2770 Euro netto monatlich verdienen, nicht gekürzt werden. Sie sollen weiterhin den Höchstbetrag von 1800 Euro bekommen.
Insgesamt 155 Millionen Euro sollen bei Elternteilen mit mehr als 1240 Euro Nettoeinkommen im Monat von der Bundesregierung eingespart werden. Die Kürzung bei Familien mit geringerem Einkommen ist fast drei Mal so hoch: 440 Millionen Euro sollen bei ihnen gespart werden. Grund dafür sei, dass es für erwerbsfähige Hartz IV-Bezieher stärkere Anreize geben soll, eine Arbeit aufzunehmen.
Sonderregelungen für Geringverdiener
Dem Gesetzesentwurf sollen aber noch Sonderregelungen für Mini-Jobber und Geringverdiener folgen, kündigte Schröder am Freitag an. Diese konnten aber bis jetzt aus“ technischen Gründen“ noch nicht im Gesetzesentwurf berücksichtigt werden. Die Sonderregelung solle "diejenigen nicht bestrafen, die versuchen, durch Erwerbsarbeit ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu sichern", erklärte Schröder. Ein weiteres Gesetzesverfahren soll die Sonderregelungen miteinbeziehen.
Das Elterngeld gibt es seit 2007 und soll den Verdienstausfall von berufstätigen Eltern ausgleichen. Ihnen soll es mit dem Elterngeld leichter fallen, vorrübergehend auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten, um ihr Kind zu betreuen. Für maximal 14 Monate werden derzeit 300 bis 1800 Euro monatlich gezahlt, um den Verdienstausfall aufzufangen.
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