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29.07.10

Geschlossene Heime für straffällige Kinder?

Die sich wiederholenden Vorfälle mit nicht strafmündigen Drogendealern in Berlin, entflammen eine Diskussion über mögliche erzieherische Maßnahmen deutschlandweit.

Straffälligkeit von Kindern

Da Kinder unter 14 Jahren vor dem deutschen Gesetz als nicht strafmündig gelten, haben kriminelle Delikte für sie keinerlei Folgen. Aufgrund der wiederholten Vorkommnisse nicht strafmündiger Kinder im Bereich des Drogenhandels ist die Deutsche Polizei-Gewerkschaft für die Errichtung von weiteren geschlossenen Heimen.

Anfang der 90er Jahre wurden aufgrund der strengen und oft mit körperlicher Züchtigung verbundenen Erziehungsmethoden viele geschlossene Heime abgeschafft. Das Ziel der 25 Einrichtungen die es nur noch in vier Bundesländern gibt, ist die Entfernung von sozial auffälligen und kriminellen Kindern und Jugendlichen aus ihrer gewohnten Umgebung um Verhaltensänderungen zu erzielen. Der strukturierte Alltag und die ständige Kontrolle sollen den „Heiminsassen“ helfen sich wieder in ihrem sozialen Umfeld zurechtzufinden. Die Entscheidung, ob ein Kind in solch eine Einrichtung kommt, trifft das zuständige Jugendamt auf Antrag des Erziehungsberechtigten.

Pro -  geschlossene Heime

Der Berliner CDU-Generalsekretär Frank Henkel plädiert im Allgemeinen für die Wiedereinführung geschlossener Heime und fordert zudem eine Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf zwölf Jahre. Der Sprecher der Berliner Polizei, Thomas Goldack, sieht in einer Herabsetzung des strafmündigen Alters jedoch keinen Sinn, da die kriminellen Kinder nach seiner Ansicht sonst nur noch jünger werden würden.

Für die Errichtung weiterer geschlossener Heime sprach sich auch der Präsident des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, aus. In dieser erzieherischen Maßnahme sieht er dauerhaft größere Vorteile als in einer härteren Bestrafung.

Contra - geschlossene Heime

Im Gegenzug dazu lehnt die Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) sowohl die Errichtung geschlossener Heime als auch eine Herabsetzung der Strafmündigkeit ab. Den größten Nutzen sieht sie darin, die für die straffällig gewordenen Kinder und Jugendliche verantwortlichen Eltern zur Verantwortung zu ziehen. Sie plädiert für erzieherische Maßnahmen und härtere Bestrafung für die Erziehungsberechtigten.

Entwicklung

Der Schutz der Kinder vor Vernachlässigung und Misshandlung ist oberste Priorität der Bundesregierung. Bereits Anfang Juli 2010 billigte das Kabinett einen Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Darin wird festgehalten, dass Eltern verpflichtet sind bei aufkommenden erzieherischen Problemen Hilfe von öffentlichen Stellen anzunehmen. Ein Beweis des elterlichen Versagens muss vor dem staatlichen Eingreifen nicht vorliegen.

Auch die Einweisung eines Minderjährigen in ein Heim oder in ein psychiatrisches Krankenhaus kann zum Schutz dessen erfolgen. Die Entscheidung über die Wiedererrichtung von weiteren geschlossenen Heimen ist noch nicht gefallen.

Kategorie: Kids

 


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