
Behinderung durch einen Unfall
Ob zu Hause, im Straßenverkehr oder beim Spielen – überall lauert das Risiko einer Verletzung.
Häufige Unfallorte können die Wohnung, besonders Küche, Bad oder Kinderzimmer, der Keller, Garten oder der Spielplatz sein.
Dabei können sich Kinder auf unterschiedliche Weise verletzen. Verbrennungen, Schnittwunden, Vergiftungen, Verletzungen mit Strom oder Ertrinken sind Verletzungsfolgen, die man keinem Kind – und Elternteil – wünschen möchte.
Gefahren durch Chemikalien
Vorsicht ist beispielsweise bei der Wohnungseinrichtung gefragt. Putzmittel und Chemikalien sind für Kinder unzugänglich aufzubewahren. Ihre bunten Farben laden sie zum Spielen oder Trinken ein, was fatale Folgen haben könnte. So kann Methanol zu Blindheit führen, wenn es getrunken wird. Methanol ist in Frostschutzmitteln enthalten.
Die Telefonnummer des Giftnotrufs und des Kinderarztes sollte beim Telefon liegen. Die Telefonnummer des Giftnotrufs Ihrer Region erfahren Sie hier: http://www.klinik-krankenhaus.de/giftnotruf.php
Folgen nach Unfällen
Körperliche Folgen können so weit reichend sein, dass das Kind einen Rollstuhl benötigt. Geistige Behinderungen, Taub- oder Blindheit können ebenfalls nach einem Unfall folgen. Geistige Behinderungen sind auch nicht auszuschließen, wenn das Kind zum Beispiel in eine Regentonne gefallen ist, gerettet werden kann, aber Sauerstoffmangel erlitten hat.
Eine Querschnittlähmung kann die Folge sein, wenn das Kind unglücklich und aus großer Höhe stürzt.
Erste Hilfe
Für Eltern ist es ratsam, sich mit erster Hilfe für Kinder auszukennen. Besonders für Kleinkinder und Säuglinge gelten nicht dieselben Regeln bei der ersten Hilfe, wie für Erwachsene. Beispielsweise bei der Herzdruckmassage liegt der Druckpunkt nicht an der gleichen Stelle wie bei Erwachsenen, da ihr Brustkorb viel kleiner ist.
Kinder-Unfall-Versicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur, wenn sich das Kind unter staatlicher Aufsicht, also in der Schule oder auf dem Weg dorthin oder nach Hause, befindet.
Da die meisten Unfälle in der Freizeit des Kindes geschehen, ist es ratsam, über eine Kinder-Unfallversicherung nachzudenken. Hat das Kind einen schweren Unfall mit weitreichenden Folgen, könnte es mit der Kinder-Unfall-Versicherung abgesichert sein. Wichtig ist aber, dass diese mit einer ausreichenden Versicherungssumme abgeschlossen wird.
jdö
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