
Integration: Aus- und Weiterbildung von behinderten Jugendlichen
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- Berufliche Rehabilitation
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Berufliche Rehabilitation
Das ist die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Für die berufliche Rehabilitation muss ein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt werden. Bei der Bundesagentur für Arbeit gilt der Grundsatz zur Förderung behinderter Menschen: „So normal wie möglich, so speziell wie nötig“.
Die berufliche Rehabilitation wird von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt und umfasst ein- bis zweijährige Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB). Sie sollen die die Erstausbildung oder berufliche Wiedereingliederung unterstützen.
Berufsbildende Maßnahmen für behinderte Jugendliche sind:
- Berufsvorbereitungsjahr
- Rehabilitations- und Sonderausbildungslehrgänge für durch Krankheit oder Behinderung benachteiligte junge Menschen;
- Blindentechnische und vergleichbare Grundausbildung
- rundausbildungslehrgänge (GAL) und Maßnahmen zur Verbesserung beruflicher Bildungs- und Eingliederungschancen (BBE) für benachteiligte Jugendliche
- Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) für sozial benachteiligte junge Menschen, bei denen eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer gleichwertigen Berufsausbildung nicht zu erwarten ist (§§ 68-70 BBiG);
- Maßnahmen im Eingangsbereich und Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM);
- Integrierte Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (IBvB)
jdö
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