
Der Kindernotdienst hilft in der Not

Wenn ein Kind geschlagen, misshandelt oder ausgesetzt wird, ist dies ein Fall für den Kindernotdienst in Berlin. Diese sozialpädagogische Einrichtung setzt sich rund um die Uhr für den Schutz der Kinder und das Kindeswohl ein.
An einem Freitagvormittag erscheint der zwölfjährige David im Kindernotdienst. Er will nie mehr nach Hause, weil er sich nicht mit seiner Stiefmutter versteht. Sie habe ihn am Morgen angeschrien und gemeint, er brauche gar nicht mehr nach Hause kommen und dass sie ihn am liebsten in ein Heim geben würde. Da sein Vater nichts dazu gesagt habe, habe er beschlossen, ins Kinderheim zu gehen.
Als die Eltern zum Gespräch kommen, erzählen sie, dass David unmöglich sei, eigentlich in die Psychiatrie gehöre, klaue und die Schule schwänze. Dann verkünden sie, dass sie das Sorgerecht abgeben wollen und sich der Staat um David kümmern solle.
Solche und ähnliche Fälle sind im Berliner Kindernotdienst keine Seltenheit. Wenn Mütter sich überfordert fühlen oder Kinder im Sportunterricht mit verdächtigen blauen Flecken auffallen, ist der Kindernotdienst (KND) eine der wichtigsten Anlaufstellen in Berlin.
Der Kindernotdienst ist ein Krisennotdienst des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg und bietet in Familienkrisen eine qualifizierte telefonische und persönliche Beratung. Der KND ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar und bietet Hilfe und Schutz, wenn das Jugendamt geschlossen hat.
Seit 2007 befindet sich auch die Hotline Kinderschutz (030 / 61 00 66) im KND. Auch hier werden Meldungen über Verletzungen des Kindeswohls entgegen genommen und an den KND oder das Jugendamt weitergeleitet.
Die Aufgaben des Kindernotdienstes
Das Hilfsangebot richtet sich an alle Kinder von 0 bis 13 Jahren, auch aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland. Der KND nimmt in der Beratungsstelle Anfragen von Eltern, Kindern oder besorgten Nachbarn, Freunden und Verwandten entgegen – auf Wunsch auch anonym. Im Jahr 2008 wurden 1521 Beratungen durchgeführt.
Die Sozialarbeiter sind präventiv tätig und versuchen Verletzungen des Kindeswohls zu verhindern. Sie wollen einerseits nicht zu früh in die elterliche Erziehung eingreifen, bemühen sich aber rechtzeitig gegen Gefährdungen von Kindern vorzugehen.
Wenn aus der Bevölkerung Meldungen über den Verdacht auf Vernachlässigung des Kindes eingehen, suchen die Mitarbeiter das Gespräch mit den Familien und versuchen gemeinsam Lösungen für die eskalierte Lage zu finden.
Dazu fahren die Sozialarbeiter auch zu den Familien und nehmen die Situation vor Ort in Augenschein, um die Gefährdung einzuschätzen, was nicht immer ganz einfach ist. In besonderen Fällen wird auch die Polizei zur Unterstützung geholt.
Die Hilfseinrichtung ist schon seit über 30 Jahren im Bereich des Kinderschutzes aktiv und gehört zum Berliner Notdienst-System, einer sozialpädagogischen Einrichtung für die ganze Stadt, die Kindern in Not hilft. Der KND kooperiert eng mit den weiteren Einrichtungen des Notdienst-Systems.
Der KND setzt sich gegen alle Formen der Gewalt gegen Kinder ein. Am häufigsten haben die Mitarbeiter mit vernachlässigten und von familiärer Gewalt betroffenen Kindern und ihren Familien zu tun. Außerdem greifen die Sozialarbeiter ein bei: Misshandlungen, Verwahrlosung, Trennungskonflikten, Schul- und Erziehungsproblemen, Überforderungssituationen und Alkohol- und Drogenproblemen der Eltern.
Die Funktion der Inobhutnahme
Die Mitarbeiter können Kinder unter 14 Jahren für ein paar Tage in der betreuten Wohngruppe des KND einquartieren, wenn die Situation zu Hause vorerst nicht entschärft werden kann. Im Jahr 2008 kam es zu 815 Inobhutnahmen. Bei etwa der Hälfte der aufgenommenen Kinder kann die Situation durch Beratungsgespräche entschärft werden und sie bleiben in ihren Familien.
Die Inobhutnahme dient dem Schutz der Kinder. Auch Erwachsene, die von häuslicher Gewalt bedroht sind, können zeitweise aufgenommen und beraten werden. Hierfür steht im KND ein spezieller Mutter-Kind-Bereich zur Verfügung. Im Jahr 2008 hatte der KND 216 Fälle von häuslicher Gewalt.
Neben den Jugendämtern sind in Berlin der Kinder- und Jugendnotdienst für die Inobhutnahme zuständig. Wenn Kinder in der Wohngruppe untergebracht werden, kümmert sich der KND um die Klärung der familiären Schwierigkeiten und übernimmt die rechtliche Verantwortung für die Aufnahme der Kinder, deren Betreuung und Versorgung, bis das zuständige Jugendamt informiert ist.
Die Voraussetzungen für die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen werden in § 42 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) geregelt.
Hier erreichen Sie den Kindernotdienst rund um die Uhr:
Kindernotdienst Tel.: 030 / 61 00 61
Gitschiner Straße 48/49, 10969 Berlin
U-Bahnhof Prinzenstraße
www.kindernotdienst.de
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