
Integration: Aus- und Weiterbildung von behinderten Jugendlichen
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Finanzielle Unterstützung
Anspruch auf Ausbildungsgeld hat, wer als behinderter Mensch erstmalig eine berufliche Ausbildung absolviert oder an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich einer Grundausbildung teilnimmt oder sich im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen befindet.
Ausbildungsgeld erhalten also im Regelfall jugendliche behinderte Menschen, die noch keine Ausbildung absolviert haben. Es kann grundsätzlich nur für die Dauer der Teilnahme an der Maßnahme beansprucht werden.
Höhe des Ausbildungsgeldes
Die Höhe des Ausbildungsgeldes hängt von dem Bedarfssatz des Ausbildungsgeldes und dem anzurechnendem Einkommen bei einer beruflichen Ausbildung ab.
Leistung zur Sicherstellung des Lebensunterhalts
Die Höhe des Ausbildungsgeldes hängt von dem Bedarfssatzes es Ausbildungsgeldes und dem anzurechnenden Einkommen bei einer Berufsausbildung ab. Für die Lebenshaltungskosten, die während der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme entstehen, sind bestimmte Pauschbeträge festgesetzt. Das Ausbildungsgeld wird also nicht individuell berechnet. Die Bundesagentur für Arbeit stellt alle wichtigen Informationen bereit: www.arbeitsagentur.de
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Bab wird unter gleichen Voraussetzungen an behinderte Jugendliche gezahlt, wie an gesunde. Es gibt aber noch Besonderheiten bei Menschen mit Behinderungen. BAB kann in Anspruch genommen werden bei:
- Beruflichen Ausbildungen, die in Sonderformen für behinderte Menschen oder vom Berufsgesetz abweichende Ausbildungsverordnungen für staatlich anerkannte Ausbildungsberufe stattfinden,
- einer Verlängerung, teilweise oder vollständigen Wiederholung der Ausbildung sowie einer erneuten Ausbildung, wenn die Art oder Schwere der Behinderung es erfordern und ohne die Förderung dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben nicht erreicht wird.
- BAB wird auch gezahlt, wenn der behinderte Jugendliche bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt.
jdö
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