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Gewalt an Schulen: „Abziehen“ - wenn Kinder erpresst werden

Abziehen ist eigentlich nur ein anderes Wort für Raub oder räuberische Erpressung. In der Regel bedrohen dabei ältere Kinder, bzw. Heranwachsende jüngere Mitschüler und nehmen ihnen Geld, Wertsachen oder Marken-Kleidung ab.

Die Täter sind häufig Jungen ab 14 Jahre. Jedoch können auch Mädchen, in seltenen Fällen auch Grundschüler zu Tätern werden. Häufig bilden die Täter eine Gruppe, um die Bedrohung effektiver zu machen.

Gründe für das Abziehen gibt es viele

Nicht nur das bloße Aneignen begehrter Markenartikel oder Geld steht für manche Täter im Mittelpunkt. Auch die Ausübung von Macht oder eine Mutprobe können entscheidender Antrieb sein.

In diesem Fall gehören häufig Kinder mit schwachem Selbstbewusstsein zu den Opfern, die sich nicht aus eigener Kraft wehren können.

Nicht selten werden sie wiederholt zu Opfern, wobei sie zunächst um einen geringen Geldbetrag, später dann regelmäßig um das gesamte Taschengeld erpresst werden. Opfer einer solchen Tat zu werden, senkt das Selbstbewusstsein noch mehr, ein Teufelskreis beginnt. Die Opfer versuchen manchmal sogar, den Verlust des Taschengeldes oder der Turnschuhe vor den Eltern zu verbergen.

Mein Kind wird erpresst und bestohlen- Was tun?

Doch allein Gegenwehr kann die Erpressung wirklich beenden. Wenn Ihr Kind häufig bedrückt nach Hause kommt, ihm Geld oder Kleidungsstücke fehlen, sollten Sie versuchen, mit ihm zu sprechen, um den genauen Sachverhalt zu erfahren.

Ziehen Sie dann die Lehrer der Schule ins Vertrauen und klären Sie, ob es noch andere Opfer gibt und ob die Täter schon durch vergangene Erpressungen bekannt sind. Da eine Verweigerung der Erpressung mit körperlicher Gewalt oder deren Androhung beantwortet wird, sollten Sie mit Ihrem Kind besprechen wie es sich zu verhalten, bzw. wo es im Fall der Fälle Hilfe zu erwarten hat.

Überlegen Sie Schutzmaßnahmen, die Sie gemeinsam mit den anderen Opfern und deren Eltern durchführen können, damit sich Ihr Kind nicht vor Racheaktionen fürchten muss.

Wenn sich Ihr Kind nicht mehr allein fühlt, haben Sie ihm schon sehr geholfen. Jedoch ist auch zu einer Anzeige zu raten, schließlich handelt es sich beim "Abziehen" um eine Straftat.


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