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Versicherungen: Empfehlenswerte Policen für Familien




Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung ist dann sinnvoll, wenn der Hausrat einen höheren Wert erreicht. Die Hausratversicherung zahlt bei Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Leitungswasserschäden und Einbruchsdiebstahl. Sie erstattet den Neuwert der Gegenstände.

Unter „Hausrat“ fällt alles, was zum Haushalt gehört und was beispielsweise Wohnzwecken dient. Jeder Teller, jeder Bleistift und auch Lebensmittelvorräte gehören dazu - ebenso wie Kleidung, Möbel, Teppiche oder Bettwäsche. Der Diebstahl von Fahrrädern ist allerdings nur bei wenigen Tarifen mit dem Grundbeitrag  abgedeckt. Allerdings können Verbraucher ihre Räder meist gegen einen Zuschlag versichern. Bei einem Diebstahl aus einem Kfz gilt: Dieser ist in der Regel meist nur dann versichert, wenn das Fahrzeug in einem geschützten Raum – etwa in der Garage – geparkt ist. Achtung: Wenn Kinder im eigenen Haushalt Schäden verursachen, kommt die Hausratversicherung nicht dafür auf.

Die Preisspannen zwischen den Versicherern sind hier sehr hoch, sodass sich ein Preisvergleich und der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter lohnen, so die Experten der Zeitschrift Finanztest. Teurere Anbieter  müssen  hier nicht besser sein. So springen manche der günstigeren Anbieter sogar für Extras wie Schäden aus dem einfachen Diebstahl ein, obwohl  er – da kein gewaltsames Eindringen vorliegt - eigentlich nicht zu den Kernleistungen der Hausratversicherer gehört. Und einige Versicherer zahlen bei einem Diebstahl aus einem Kfz sogar dann, wenn es auf der Straße abgestellt war.

Tipp: Es ist ratsam, eine Versicherungssumme zu vereinbaren, die dem Neuwert des gesamten Hausrates entspricht – sonst gilt er als unterversichert. In diesem Fall könnte der Versicherer sich auf den Einwand berufen, nur einen Teil des entstandenen Schadens ersetzen zu müssen. Ein Beispiel: Wer Hausratsgegenstände für 100.000 Euro, aber nur eine Summe von 80.000 Euro versichert, erhält im Schadenfall nur 80 Prozent der tatsächlich angefallenen Kosten. Meist ergibt sich eine Unterversicherung erst im Laufe der Zeit, wenn der Versicherte es versäumt, den Versicherer über neu angeschafften oder höherwertigen Hausrat zu informieren.

Tipp: Unterversicherungsverzicht vereinbaren

Um Ärger zu vermeiden, raten Experten dazu, einen so genannten Unterversicherungsverzicht  zu vereinbaren, das heißt: Der Versicherer akzeptiert pauschal, dass die vereinbarte Versicherungssumme als ausreichend gilt und gleicht den Schaden immer bis zur Höhe der Versicherungssumme aus.  Voraussetzung ist hier bei den Anbietern allerdings eine Mindestversicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche. Dieser bewegt sich bei den meisten Versicherern zwischen 650 und 750 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. „Als Richtwert kann hier 750 Euro je Quadratmeter gelten“, so Michael Nischalke von der Stiftung Warentest.

Grundlage für die Ermittlung der Versicherungssumme sind nicht die aktuellen Werte, sondern der Preis für die Neuanschaffung aller Gegenstände, die der Versicherte in seiner Wohnung hat. Bequem sind Pauschaltarife, bei denen der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet.

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Versicherungssumme festzulegen: Einmal nach der Wohnfläche, zum anderen kann man die Versicherungssumme anhand eines Wertermittlungsbogens aber auch selbst ermitteln. Experten raten, für eine kleine  Wohnung mit hochwertigem Hausrat die Versicherungssumme selbst festzulegen. Dabei sollte man alle Gegenstände auflisten, die sich im Hausrat befinden.

Tipp: In der Hausratversicherung sind volljährige, unverheiratete Kinder während der Erstausbildung bei ihren Eltern kostenlos mitversichert. An der Mitversicherung ändert auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder ein Bundesfreiwilligenjahr nichts. Unerheblich ist zudem, ob diese Dienste direkt nach dem Schulabschluss, während oder direkt nach der Ausbildung absolviert werden. Auch die typische Studentenbude ist durch die Hausratversicherung der Eltern mitversichert. Und selbst wenn man sich nach Abschluss der Erstausbildung auf eigene Füße stellt und eine eigene Wohnung einrichtet, besteht die kostenlose Mitversicherung noch ein halbes Jahr weiter. Ereignet sich während der Mitversicherungszeit allerdings ein Schaden, ist die Entschädigung jedoch auf einen gewissen Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt. Die Kaufbelege für wertvolle Gegenstände sollten Versicherte unbedingt aufbewahren.

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