
Heiraten - Die Vorbereitungen
Das Standesamt
Der erste Schritt zur Eheschließung ist die persönliche Anmeldung beim Standesamt. Zuständig ist das Standesamt des Bezirks, in dem einer der beiden Verlobten wohnt. Idealer Weise sollten beide Partner den Termin wahrnehmen.
Wenn einer oder gar beide verhindert sind, kann dies auch schriftlich erfolgen. Einen entsprechenden Vordruck ist beim Standesamt erhältlich.
Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit. So kann man sich also auch erst später auf einen festen Termin einigen.
Allerdings geht es beim ersten Termin nicht nur um die Anmeldung, sondern in erster Linie darum, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen ob Ehehindernisse vorliegen.
Deshalb benötigen Sie neben dem Personalausweis zahlreiche Unterlagen neueren Datums, deren Umfang von Fall zu Fall verschieden ausfallen kann:
Sind Sie ledig, benötigen Sie eine Abstammungsurkunde und eine beglaubigte Abschrift des Familienbuchs der Eltern.
Sind Sie geschieden oder verwitwet, benötigen Sie auch eine beglaubigte Abschrift des Familienbuchs der letzten Ehe, sowie den Nachweis über die Auflösung der Ehe. Haben Sie gemeinsame Kinder, sollten Sie die Geburtsurkunden der Kinder, die Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft, sowie die Sorgeerklärung mitbringen.
Hat einer der Verlobten eine ausländische Staatsbürgerschaft, wurde er adoptiert, ist im Ausland geschieden worden oder hatte bereits mehrere Vorehen, müssen weitere Dokumente vorgelegt werden, so dass eine persönliche Vorabinformation beim Standesamt anbietet.
Viele Standesämter bieten auch Eheschließungen an ungewöhnlichen Orten an: Im Zoo, auf einem Turm oder in einem Schloß. Erkundigen Sie sich deshalb auch nach den "Aussenstellen" ihres Standesamtes.
Katholische Kirche
Wenn Sie kirchlich heiraten wollen, muss mindestens einer der Verlobten katholisch getauft sein. Im Taufschein muss der Ehestand mit "ledig" vermerkt sein. Diese Eintragung darf zudem nicht länger als drei Monate zurückliegen.
Wenn Sie schon einmal verheiratet waren, können Sie nur dann katholisch heiraten, wenn die Ehe von der Kirche annulliert wurde.
Desweiteren benötigen Sie einen Personalausweis, die standesamtliche Heiratsurkunde, zwei Trauzeugen und die Zustimmung des Geistlichen.
Wenn Sie in ihrer Kirchengemeinde um einen Termin bitten, sind Fragen über ihren Glauben üblich. Bereiten Sie sich darauf vor, dass Sie Ihrem Priester die Gründe nennen können, warum Sie den Segen der Kirche erbitten. Ist einer der Ehepartner nicht katholisch, ist vor der Eheschließlung eine Beratung in Glaubensfragen vorgesehen.
Evangelische Kirche
Für eine evangelische Heirat ist es notwendig, dass mindestens ein Ehepartner evangelisch getauft und konfirmiert ist. Ist nur ein Parnter evangelisch, wird ein Gottesdienst zur Eheschließung durchgeführt.
Sind beide Partner evangelisch, wird die Trauung nach evangelischem Glauben vollzogen. Trauung und Eheschließung unterscheiden sich nur durch die Wortwahl des Ehegelöbnisses.
Auch für eine evangelische Trauung brauchen Sie die Zustimmung des Geistlichen.
Ökumenische Trauung
Sollte ein Partner evangelisch und der andere katholisch sein, kann eine ökumenische Trauung vorgenommen werden. Dabei wird der Gottesdienst entweder nach evangelischem oder katholischem Ritual abgehalten - unter Beteiligung jeweils eines katholischen oder evangelischen Pfarrers.
Eheschließung im Ausland
Wenn Sie sich eine Eheschließung im Ausland wünschen, ist es ratsam, den Reiseveranstalter, bei dem Sie die Reise buchen, nach entsprechenden Möglichkeiten, anfallende Kosten und den gesetzlichen Voraussetzungen zu befragen.
Bei Eheschließungen in der Karibik und den USA gelten zumeist folgende Bedingungen: Zum einen müssen Sie sich länger als 24 Stunden im Land aufhalten, Sie benötigen Rückflugtickets, einen Reisepass und im Falle einer Scheidung die Scheidungsurkunde oder einen Totenschein, sowie eine eidesstattliche Erklärung, dass Sie ledig sind. Sollten Sie unter 21 Jahre alt sein, benötigen Sie in einigen Ländern die Einwilligung Ihrer Eltern.
Die Heiratsurkunde müssen Sie beim zuständigen Standesamt nach Ihrer Rückkehr registrieren lassen.
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