
Integrationsschulen
Auch Kinder, die geistig oder körperlich eingeschränkt sind, haben das Recht auf Bildung. In Regelschulen mit sogenannten Integrationsklassen erfolgt das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern. Dem Regellehrer wird in der Regel ein Sonderpädagoge zur Seite gestellt, der auf die speziellen Bedürfnisse der Kinder mit Einschränkungen eingeht.
Viele Integrationsschulen haben neben integrativen Klassen auch reine Regelklassen und Klassen mit ausschließlich geistig und körperlich eingeschränkten Kindern.
Ziel von Integrationsschulen ist die Eingliederung von körperlich oder geistig behinderten Kindern und die Vermittlung von Offenheit und Toleranz von nicht behinderten Kindern gegenüber Behinderten.
Voraussetzung für den Besuch einer Integrationsschule ist vorab überhaupt ein Integrationswille von Kindern und Eltern. Daraufhin erstellt die Schulbehörde sonderpädagogisches Gutachten. Es wird untersucht ob und inwiefern die geistige oder körperliche Behinderung des Kindes Auswirkungen auf das schulische Lernen und auf das Erreichen von schulischen Bildungszielen hat.
Neben Integrationsgrund- und Oberschulen gibt es in Deutschland auch zahlreiche Integrationskindergärten. Dadurch wird die Toleranz bereits im frühsten Alter gefördert.
Ausführliche Informationen gibt es bei der „Kultusministerkonferenz“ unter www.kmk.org und bei der „Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)“ unter www.gew.de.
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