WillkommenKinderwunschSchwangerBabyKleinkindSchulkindTeens

Kfz-Vergleich auf kinder.de


Versicherungen: Welche sind unverzichtbar für die Familie?




Kfz-Haftpflichtversicherung

Für das Familienauto muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese zahlt die Unfallschäden des Unfallgegners und auch die der Mitfahrer im eigenen Auto. Eine private Haftpflichtversicherung reicht hier keinesfalls aus. Umfasst werden hier Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie der Anspruch des Unfallgegners auf Schmerzensgeld. Der durchschnittliche Beitrag für jedes Fahrzeug liegt in Deutschland derzeit bei 240 Euro im Jahr.

Mit einem Anbieterwechsel unter den Kfz-Versicherungen lassen oft einige Hundert Euro im Jahr sparen. Die Versicherten profitieren noch immer von dem starken Wettbewerb, der seit Jahren unter den Versicherern herrscht, so Michael Nischalke, Finanzexperte bei der Stiftung Warentest.  Es lohnt sich also, den Tarif oder zu einem neuen Versicherer zu wechseln, wenn Leistung oder Kosten nicht mehr stimmen. Nischalke rät zu einem kritischen Blick auf die bestehende Police mindestens etwa alle drei bis vier Jahre – allerdings „nicht für einen Unterschied von 3,50 Euro“.

Eine Kfz Teilkasko Versicherung ist zwar keine Pflicht, sie kann aber nützlich sein: Sie zahlt bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Autos, etwa bei Brand, Diebstahl, Glasbruch, Wildtierunfällen, Unwetter oder Marderbissen. Eine Teilkaskoversicherung ist nur sinnvoll für höherwertige ältere Autos. Oft werden aber die Versicherungsbeiträge im Verhältnis zum Restwert des Autos mit den Jahren zu teuer. Empfehlenswert ist eine Teilkaskoversicherung, wenn das Fahrzeug jünger als acht Jahre ist, da nur der Zeitwert ersetzt wird. Allerdings kann sie sich auch für Fahrzeuge mit hohem Wiederverkaufswert lohnen. Anders als bei der Vollkasko gibt es in der Teilkasko keine Schadenfreiheitsklasse.

Eine Kfz Vollkasko Versicherung ist sinnvoll für Besitzer neuer Fahrzeuge, also etwa drei bis vier Jahre nach ihrer Anschaffung oder für hochwertige Autos. Sie wird auch empfohlen, wenn das Fahrzeug mit einem Kredit finanziert wird. Ihr Schutz umfasst auch selbstverschuldete Schäden am eigenen Auto und wenn andere Personen das Fahrzeug mutwillig beschädigen. Weil die Vollkaskoversicherung mehr Schutz bietet, ist sie teurer als die Kfz-Teilkasko. Erst bei Fahrern, die 20 Jahre unfallfrei fahren, gleichen sich die beiden Tarife an.

Tipp: Bei der Vollkasko und Teilkasko Versicherung ist es üblich, eine Selbstbeteiligung im Schadensfall zu vereinbaren, da auf diese Weise der Beitrag gesenkt werden kann. Unter der Selbstbeteiligung versteht man den Kostenanteil, den der Versicherte im Schadensfall selbst übernehmen muss. Typische und gängige Selbstbeiträge bei Teilkasko und Vollkasko sind 150, 300, 500 oder 1000 Euro. Es lohnt sich auch, verschiedene Kombinationen durchzurechnen.

Spartipps: Für Familien lassen sich oft Rabatte herausholen, da ihnen die Statistiken eine vorsichtigere Fahrweise attestieren. Gerade hier gibt es große Preis- und Leistungsunterscheide. Die Versicherer gewähren oft einen Beitragsnachlass, wenn man sie mit den Angeboten der Konkurrenz konfrontiert.

Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, die Kfz-Police zu kündigen:

1. Ordentlich: Nicht immer kann der Vertrag zum Ende des Jahres aufgelöst werden. Welche Vertragslaufzeiten gelten und welche Fristen gelten, zeigt ein Blick in die Vertragsunterlagen. Grundsätzlich können Kfz-Policen mit einer Frist von einem Monat zur Jahreshauptfälligkeit gekündigt werden. Bei den meisten Verträgen ist dies der 01.01. eines Jahres – das heißt: Die Kündigung muss hier spätestens am 30. November bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein.

Tipp: Vor dem Kündigen vorsichtshalber prüfen, ob der neue Versicherer sie nicht wegen alter Schadensfälle ablehnt. Alle Versicherungsverträge, die länger als drei Jahre laufen, können Versicherte zum Schluss des dritten Vertragsjahres oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen, so ist es in § 11 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt.

2. Außerordentlich:
Zum anderen haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht auch während des Jahres, wenn die Prämie erhöht werden soll und sich nicht zugleich der Versicherungsschutz bessert. Das außerordentliche Kündigungsrecht räumt dem Versicherungsnehmer einen Monat Zeit für die Kündigung ein. Die Kündigung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, in dem auch die Beitragserhöhung wirksam werden würde. Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer auf das Kündigungsrecht aufmerksam machen, so schreibt es § 40 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vor - „Kündigung bei Prämienerhöhung“.

Möchte der Versicherte von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen, kann er den Vertrag bis  zum Stichtag der Erhöhung kündigen. Gekündigt werden kann auch dann, wenn sich die Typ- oder Regionalklasse ändert.

Was viele nicht wissen: Ein Sonderkündigungsrecht gibt es auch nach einem Unfall, wenn das versicherte Risiko wegfällt oder ein Schaden reguliert wurde. Es kann innerhalb von vier Wochen nach Verhandlungsschluss über den Schadensausgleich ausgeübt werden. 

Tipp: Wer an die bisherige Versicherung bereits Beiträge überwiesen hat, kann diese zurückverlangen.


Kfz Versicherung wechseln und sparen
- Über 100 Kfz-Versicherungstarife vergleichen
- Bis zu 500 Euro jährlich sparen
- Mehr Leistungen nutzen
- Versicherung einfach online beantragen


Kommentare


(Zum Kommentieren bitte im kinder.de Club anmelden)



kinder.de Empfehlung- Anzeige -


Family Tirol Hotels
Family Tirol Hotels
Familienparadies Tirol - wo kleine Leute ganz groß Urlaub machen. TOP-Angebote für unvergessliche Ferien. Ab € 492,-
Zu den TOP-Familienangeboten hier


Weitere Informationen zum Thema



kinder.de auf eine Blick
  • Tolle Angebote für den Familienurlaub in den Familiy Hotels Tirol
  • Tolle Angebote für den Familienurlaub in den Familiy Hotels Tirol
  • Tolle Angebote für den Familienurlaub in den Familiy Hotels Tirol
  • Tolle Angebote für den Familienurlaub in den Familiy Hotels Tirol

Jetzt ein Fan von kinder.de werden






Finanztipps für Familien
Versicherungen: Welche sind unverzichtbar für die Familie?
Als Faustregel gilt: Nur wirklich existenzbedrohende Risiken sollten versichert werden.
Lesen Sie mehr

Versicherungen: Der Basisschutz für die Familie
Die drei wichtigsten Versicherungen für die Familie sind: Private Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung.
Lesen Sie mehr

Versicherungen: Empfehlenswerte Policen für Familien
Auslandsreise-Krankenversicherung, Pflegezusatzversicherung, Krankentagegeldversicherung, Zahnzusatzversicherungen, Tierhalterhaftpflichtversicherung, Hausratversicherung
Lesen Sie mehr

Versicherungen: Diese Policen sind überflüssig
Versicherungen die kaum jemandem nutzen oder im Verhältnis Kosten-Nutzen fragwürdig sind
Lesen Sie mehr

Versicherungen: Diese Policen sind überlegenswert
Rechtsschutzversicherung, Kapitallebensversicherung
Lesen Sie mehr

Altersvorsorge
Ein Überblick über die wichtigsten Altersvorsorge-Modelle.
Lesen Sie mehr