
Pflegestufen für ein behindertes Kind
Pflegestufe 3
Mindestens fünf Stunden täglich muss der Mehraufwand an Pflege betragen, um die Pflegestufe 3 zu erhalten. Bereiche der Pflege müssen die Körperpflege, Ernährung oder Mobilität sein.
Diese Pflegegeldbeträge gibt es für die Pflegestufe 3:
- Häusliche Pflege / Pflegesachleistungen bis monatlich: 1510 Euro
- Häusliche Pflege / Pflegegeld monatlich: 685 Euro
- Pflegevertretung von sonstigen Personen bis zu vier Wochen im Jahr bis: 1510 Euro
- Kurzzeitpflege im Jahr bis: 1510 Euro
- Teilstationäre Tages- und Nachtpflege bis monatlich: 1510 Euro
- Vollstationäre Pflege pauschal monatlich: 1510 Euro
- Pflege in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe: 10% des Heimgeldes, maximal aber 256 Euro monatlich
Pflegestufe 3 + Härtefall:
Die Pflege des Kindes muss hier außergewöhnlich hoch und intensiv sein. Der Härtefall tritt auch ein, wenn eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung, also auch in den Nachtstunden, nötig ist.
Dabei gelten Nachstunden von 22 bis 6 Uhr. In dieser Zeit muss drei Mal Hilfe benötigt werden. Der Härtefall tritt auch ein, wenn zur Nachtzeit die Betreuung von zwei Pflegekräften notwendig ist.
jdö
Anregungen oder Fragen zum Thema können Sie uns an folgende E-Mail Adresse senden: lemibeki@kinder.de
Weiterhin können Sie sich auch in unserem Eltern-Forum zu diesem Thema austauschen: http://eltern-forum.kinder.de
Kommentare
(Zum Kommentieren bitte im kinder.de Club anmelden)






