
Pflegeversicherung: Häusliche Pflege
Ein behindertes Kind kann zu Hause gepflegt und muss somit nicht stationär betreut werden. Pflegende Angehörige haben dann Anspruch auf Pflegegeld.
Die Häusliche Pflege umfasst die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung. Die Pflege findet also weder in einer teil- noch in einer voll stationären Einrichtung statt und wird von Angehörigen des behinderten Kindes durchgeführt. Sie ist eine Leistung der Pflegeversicherung/Pflegekasse. Die häusliche Pflege hat Vorrang vor der voll stationären Pflege in einem Pflegeheim oder Krankenhaus.
Die häusliche Pflege tritt auch dann ein, wenn mit ihr ein Krankenhausaufenthalt vermieden werden kann. Ein Arzt kann, Maßnahmen einer Hauskrankenpflege verordnen, um seinen Behandlungserfolg sicherzustellen.
Häusliche Pflege auch von ambulantem Pflegedienst
Die häusliche Pflege kann von geeigneten Pflegekräften oder Angehörigen geleistet werden. Können Angehörige das Kind nicht pflegen, kann ein ambulanter Pflegedienst die häusliche Pflege übernehmen. Die Pflege findet weiterhin zu Hause bei dem Kind statt und wird als „ambulante Pflege“ bezeichnet.
Die Grundpflege der ambulanten Pflege finanziert die Pflegekasse bis zu einem Betrag von 1510 Euro.
Pflegegeld entlastet
Wird die Häusliche Pflege von Angehörigen, beispielsweise den Eltern, durchgeführt, kann Pflegegeld von der Pflegekasse beansprucht werden. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach der Pflegestufe des Kindes. Die Leistungen der häuslichen Pflege können als Sach- oder Geldleistungen, sowie in kombinierter Form in Anspruch genommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Pflegeperson mit der finanziellen Unterstützung selbst die Versorgung sicherstellen kann. Die Pflegeperson ist bei behinderten Kindern meist ein Elternteil, also die Person, die das Kind pflegt.
Sachleistungen können in folgender Höhe beansprucht werden:
Für die Pflegestufe 1 sind es 440 Euro, Pflegestufe 2 sind es 1040 Euro und für die Pflegestufe 3 sind es 1510 Euro. Sachleistungen sind Pflegeeinsätze von professionellen Pflegekräften.
Pflegegeld gibt es für die jeweiligen Pflegestufen auch: Pflegestufe 1 225 Euro, Pflegestufe 2 430 Euro und für die Pflegestufe 3 kann 685 Euro beantragt werden.
Um die häusliche Pflege zu bekommen, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden.
jdö
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