
Pflegeversicherung: Tages- und Nachtpflege - Wenn die häusliche Pflege nicht ausreicht
Kinder mit einer Behinderung können zu den Leistungen der häuslichen Pflege die Tages- und Nachtpflege in Anspruch nehmen.
Die Tages- und Nachtpflege kann beansprucht werden, wenn für das behinderte Kind die häusliche Pflege nicht ausreichend sicher gestellt werden kann oder ergänzt wird. Dazu gehört unter anderem auch der Transport vom Wohnort zu einer Pflegeeinrichtung und zurück.
Finanzierung der Tages- und Nachtpflege
Die Kosten für die Aufwendungen der teil stationären Pflege und der sozialen Betreuung übernimmt die Pflegekasse. Je nach Pflegestufe werden folgende Beträge monatlich erstattet:
- Pflegestufe 1: 440 Euro
- Pflegestufe 2: 1040 Euro
- Pflegestufe 3: 1510 Euro
Warum eine Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung?
Tagespflegeeinrichtungen können genutzt werden, wenn die zu pflegende Person nicht in der Lage ist
- allein in einer Wohnung zu leben,
- bei Tätigkeiten Unterstützung braucht,
aber eigentlich von Angehörigen gepflegt wird.
Wer Hilfe beim Schlafengehen, Aufstehen und der Körperpflege benötigt und dies zu Hause nicht erfolgen kann, dem wird in einer Nachtpflegeeinrichtung geholfen.
Der Unterschied zur voll stationären Pflege ist, dass bei der Tages- und Nachtpflege die Pflege des Kindes teilweise in einer Pflegeeinrichtung, größtenteils aber zu Hause stattfindet. Die voll stationäre Pflege dagegen erfolgt nur in einer Pflegeeinrichtung.
jdö
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