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Schule: Schularten und -formen

Privatschulen

Wenn Eltern öffentlichen Schulen nicht trauen, können sie sich für Privatschulen entscheiden. Voraussetzung für eine Privatschule ist jedoch immer ein gewisses finanzielles Polster. Ziel dieser Schulform ist die gezielte individuelle Förderung der Stärken und Qualitäten von Kindern.

Privatschulen sind keine öffentlichen Schulen, sie werden in privater Trägerschaft geführt. Träger können Kirchen, Vereine oder sogar Privatpersonen sein. Die Interessen der Privatschulträger fallen sehr unterschiedlich aus: So werden weltanschauliche Ziele, alternative Erziehungskonzepte oder wirtschaftlicher Gewinn angestrebt.

Im Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes ist jedem die Gründung von privaten Schulen gestattet. Das Gleichwertigkeitsgebot jedoch setzt voraus, dass diese über Erziehungs- und Bildungsziele verfügen, die dem jeweiligen Bundesland entsprechen. Auch die Ausstattung und die Ausbildung der Lehrer müssen den gleichen Standards entsprechen.

Bei Privatschulen wird zwischen Ersatzschulen und Ergänzungsschulen unterschieden. Ersatzschulen richten sich nach dem Lehrplan staatlicher Schulen, Ergänzungsschulen haben einen alternativen Lehrplan.
 
Ersatzschulen

Ersatzschulen unterstehen der staatlichen Aufsicht und bieten reguläre Abschlüsse, wie Abitur oder Realschulabschluss, sofern sie staatlich anerkannt sind. Bei Ersatzschulen, die nur genehmigt sind, werden die Abschlüsse durch externe Prüfungen erlangt.

Mit dem Besuch einer Ersatzschule wird die Schulpflicht erfüllt. Sie ersetzt also den Besuch einer öffentlichen Schule.

Auch wenn private Ersatzschulen von freien Trägern geführt werden, werden sie auch vom Staat unterstützt. Der Umfang der Förderung unterscheidet sich allerdings von Bundesland zu Bundesland.

Der Besuch einer Privatschule kostet Schulgeld. Gleichzeitig sollen aber Kinder aus einkommensschwachen Familien nicht vom Besuch einer Privatschule ausgeschlossen werden. Viele Schulen setzen deshalb auf einkommensabhängiges Schulgeld, sodass einkommensschwache Familien deutlich weniger, einkommensstarke hingegen mehr bezahlen. Aber auch hier gibt es Unterschiede in den einzelnen Bundesländern.

Kirchliche Privatschulen bieten einen Kirchentarif. Sie verlangen in der Regel das geringste – in manchen Fällen auch gar kein Schulgeld.

Ergänzungsschulen


Privatschulen für Kinder, die einen alternativen Lehrplan haben, werden als Ergänzungsschule bezeichnet. Da eine Ergänzungsschule keine Ersatzschule ist, erfüllt der Besuch einer solchen Schule prinzipiell nicht die Schulpflicht. Die Regelung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.

Zu den Ergänzungsschulen gehören viele Alternativschulen, die Kindern ein besonderes Mitbestimmungsrecht einräumen. Auf der anderen Seite gibt es aber auch einige Ergänzungsschulen, die von religiösen Fundamentalisten betrieben werden und bestimmte Lerninhalte (Sexualkunde, Darwinismus) nicht im Lehrplan haben möchten.

Ergänzungsschulen können keine staatlichen Abschlüsse verleihen, lediglich darauf vorbereiten. Die Abschlüsse werden extern von einer staatlichen Prüfungskommission abgenommen. Die Gründung einer Ergänzungsschule ist nicht genehmigungspflichtig, muss aber angemeldet werden.
Auch Ergänzungsschulen erheben als Privatschulen Schulgeld. Da die Ergänzungsschulen keine staatliche Förderung erhalten, fällt das Schulgeld entsprechend höher aus als bei den Ersatzschulen.

Privatschulen gehören nicht zum staatlichen oder öffentlichen Schulsystem. Deren Träger sind beispielsweise Kirchen, Vereine, Gewerkschaften oder Privatpersonen. Aus diesem Grund müssen viele Schulen um ihre Kosten decken zu können ein hohes Schulgeld verlangen.

Dieses variiert je nach Schule und ihrem Selbstverständnis und erstreckt sich von einkommensabhängigen Schulgeldern, Stipendien und geringfügigen Elternbeiträgen.

Nähere Informationen sowie eine Auflistung aller Privatschulen bundesweit gibt es unter www.privatschulen.de.


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