
Rosenkrieg - Wenn Ex-Partner streiten
Wenn Ehen in die Brüche gehen, bleibt oft genug schwere Enttäuschung, nicht selten sogar blanker Hass. Die Auseinandersetzungen der Ex-Partner sind von Bitternis und Streit geprägt, der Umgang mit einander ist nur noch zermürbend und kratzt an beider Nerven.
Doch die eigentlichen Opfer des elterlichen Rosenkriegs sind die Kinder. Denn wenn sie im Kampf der Eltern instrumentalisiert werden, bleiben fast immer seelische Narben.
Obwohl diese Gefahr von vielen erkannt wird, lassen sich im Eifer des Gefechts nur zu wenige von der Vernunft leiten. Im Strudel der negativen Gefühle, wollen sie den Ex-Partner um jeden Preis schaden, in der Absicht, Ihre Vorstellung von Gerechtigkeit durchzusetzen. Manche meinen sogar, dies zum Wohle des Kindes zu tun. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus.
Um den anderen Elternteil vom Sorge- und Umgangsrecht auszuschließen, greifen manche Ex-Partner zu drastischen Mitteln.
Familienrichter können ein Lied davon singen: Da werden dem Ex-Mann aus heiteren Himmel sexuelle Übergriffe auf die Kinder unterstellt, nur um ihn vom Umgang mit den Kindern auszuschließen.
Opfer sind die Kinder, die zum einen ihren Vater nicht sehen dürfen und zum anderen damit leben müssen, dass der unschuldige Vater als Kinderschänder dargestellt wird.
Die Konsequenzen eines solch ungeheuerlichen Vorwurfs für den unbescholtenen Vater brauchen an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt werden.
Aber auch Kinder, die tatsächlich von einem Elternteil sexuell belästigt oder missbraucht werden, sind Opfer dieser unglaublichen Intrigen. Denn das Familiengericht weiß selbstverständlich, dass solche Vorwürfe im Streit um die Kinder auch aus der Luft gegriffen sein können.
Das Phänomen "Missbrauch mit dem Missbrauch" ist seit Jahren bekannt. Das Ergebnis: Vor Gericht reagiert man auf solche Vorwürfe mitunter immer skeptischer. So besteht die Gefahr, dass die reale Notlage eines Kindes nicht als solche erkannt wird.
Um den Partner zu schaden oder zu kränken, arbeiten manche Exen auch mit anderen drastischen Mitteln: Dem Kindesentzug.
Kindesentzug ist dabei nur ein anderes Wort für Entführung. Das Kind wird einfach ins Ausland verschleppt. Diese Gefahr ist bei Kindern aus binationalen Ehen größer, jedoch greifen auch deutsche Ex-Partner auf diese Möglichkeit zurück.
Sofern das Land, in das das Kind verschleppt wurde, zu den 65 Ländern gehört, die dem Hager Abkommen beigetreten sind, ist die Rückführung des Kindes zum Glück gesichert. Doch die emotionalen Probleme für das Kind, das ein solches Hin und Her über sich ergehen lassen muss, können beträchtlich sein.
Ebenso belastend für das Kind ist die Umgangsvereitelung. Ein Phänomen, das in den letzten Jahren durch verschiedene Väterinitiativen auch einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurde. Dabei verhindert oder beschneidet das Elternteil, bei dem die Kinder leben, den Kontakt zum Umgangsberechtigten.
Dafür reichte es oft aus, die Übergabehandlung mit der Begründung zu torpedieren, die Kinder wünschten den Umgang nicht. Mittlerweile gibt es jedoch Gerichtsurteile, die ein solches Vorgehen ahnden. Denn Kinder haben das Recht auf beide Elternteile.
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