
Schwanger - wie sage ich es meinem Chef?
Damit Sie Mutterschutz genießen können, ist es notwendig, dass Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft informieren.Doch nicht immer kann mit einer positiven Reaktion des Arbeitgebers gerechnet werden. Viele Frauen fürchten sich deshalb, Arbeitgeber und Vorgesetzten die frohe Botschaft mitzuteilen, besonders in wirtschaftlich angespannten Zeiten oder in kleineren Betrieben.
Doch Sie brauchen keine Schuldgefühle zu haben: Mutter zu werden ist Ihr gutes Recht. Jetzt ist es wichtig, dass Sie ihre eigenen Interessen wahren.
Hier haben wir für Sie einige Tipps zusammengestellt
Laut Gesetz sollen Sie Ihren Arbeitgeber sofort über Ihre Schwangerschaft informieren. Wenn Sie sich aber aus persönlichen oder medizinischen Gründen über den Bestand der Schwangerschaft im Unklaren sind, ist es selbstverständlich, dass Sie Ihre Mitteilung auch aufschieben dürfen.Der Vorteil einer schnellen Benachrichtigung liegt aber bei Ihnen. Denn ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung genießen Sie die Vorteile des Mutterschutzes.
Eine Kündigung seitens Ihres Arbeitgebers ist nun auch nicht mehr möglich. Jedoch brauchen Sie auch keine Furcht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes haben, wenn Sie Ihre Schwangerschaft noch nicht angezeigt haben: Innerhalb einer Frist von zwei Wochen können Sie auch nach einer Kündigung Ihre Schwangerschaft bekannt geben, um eine Kündigung zu verhindern.
Wer und wie wird benachrichtigt?
Lassen Sie sich einen Termin bei dem Personalverantwortlichen Ihrer Firma geben. In kleineren Betrieben ist dies oft der Chef persönlich, in größeren Firmen die Personalabteilung.Dabei ist es besser, wenn Sie es vorher nicht Ihren Kollegen erzählen, damit Ihr Arbeitgeber diese entscheidende Information nicht bereits über Dritte erfahren hat.
Ihr Gespräch wird absolut vertraulich behandelt. Ihre Kollegen werden nicht informiert, sofern Sie es nicht wollen. Allein Ihr unmittelbarer Vorgesetzter wird informiert, damit er Ihnen keine Arbeiten zuteilt, die den Mutterschutzbestimmungen zuwiderlaufen.
Reichen Sie nach dem Gespräch die Bescheinigung über Ihre Schwangerschaft nach und teilen Sie in Ihrem Anschreiben den vom Arzt errechneten Geburtstermin mit.
Auch wenn Sie sich vor den Reaktionen der Kollegen fürchten sollten, weil missgünstige Mitarbeiter Sie mobben könnten, ist es im Interesse des Arbeitsablaufs sinnvoll, wenn Sie auch Ihre Kollegen über Ihre Schwangerschaft informieren, schließlich muss die Arbeit neu verteilt werden.
Dies gilt nicht nur für die Zeit, in der die Mutterschutzfrist beginnt, sondern auch für Ihre künftigen Fehlzeiten - bedingt durch Arzttermine, die Sie im Laufe der Schwangerschaft wahrnehmen werden.
Sicherlich möchte Ihr Arbeitgeber jetzt schon gerne wissen, ob Sie nach der Geburt des Kindes an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren möchten.
Selbstverständlich ist es gut, wenn Sie darüber schon Auskunft geben können. Ihre Aussage ist zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht verbindlich; Sie können jederzeit Ihre Meinung wieder ändern.
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