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Schule: Schularten und -formen

Sonderschulen

Sonderschulen sind Bildungseinrichtungen für lernbehinderte, geistigbehinderte, körperbehinderte, blinde und sehbehinderte, gehörlose und hörgeschädigte Kinder.

In Deutschland sind auch geistig und körperlich eingeschränkte Kinder schulpflichtig. Wenn Kinder nicht Teil einer Integrationsklasse sind, in welcher nicht eingeschränkte Kinder mit eingeschränkten zusammen unterrichtet werden, müssen sie eine Sonderschule besuchen.

Sonderschulen richten ihre Schwerpunkte im Förderbedarf je nach Einschränkung ihrer Schülerinnen und Schüler. Sie versuchen ihre Schüler insoweit zu fördern, dass ein Schulwechsel bzw. eine Berufsausübung möglich gemacht wird. Ausgenommen der Schulen für geistig Behinderte, orientieren sie sich dabei meistens an den Rahmenplänen der allgemein bildenden Schulen.  Nach Abschluss einer allgemein bildenden Schule können eingeschränkte Schüler auch spezielle weiterführende Schulen besuchen.

Ausführliche Informationen sowie eine Auflistung aller Sonderschulen bundesweit bietet das gibt es unter tweety.helmaonline.com/schule.html.

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