
Versicherungen: Empfehlenswerte Policen für Familien
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- Tierhalterhaftpflichtversicherung
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- Hausratsversicherung im Schadensfall: Checkliste für Versicherte
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist unbedingt ratsam für Hunde- oder Pferdebesitzer oder die Halter anderer großer Tiere. Im Gegensatz zu anderen Haustieren wie Vögel, Katzen, Hamster oder andere, zahme Kleintiere sind Hunde oder Pferde nicht schon in der privaten Haftpflichtversicherung enthalten. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung springt ein, wenn durch das Tier einem anderen ein Schaden entstanden ist, für den der Tierhalter sonst in unbegrenzter Höhe und mit seinem ganzen Vermögen haften würde - auch mit seinem zukünftigen.
§ 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmt dazu: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Diese Vorschrift drückt eine so genannte Gefährdungshaftung aus, das heißt: Auch wenn dem Tierhalter kein Verschulden anzulasten ist, muss er für alle durch sein Tier entstandenen Schäden aufkommen.
Typische Beispiele aus dem Alltag: Der Familienhund reißt sich los und beißt einen Spaziergänger, das Pferd scheut und lässt einen Fahrradfahrer stürzen. Schäden, die hierdurch entstehen, können ganz erheblich sein.
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