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Versicherungen: Der Basisschutz für die Familie




Private Haftpflichtversicherung

Die drei wichtigsten Versicherungen für die Familie sind: Private Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung. Weil es hier um die Sicherung von existenzbedrohenden Risiken geht – nämlich Haftung, Invalidität und Tod – hat dieser Versicherungsschutz Vorrang vor Vermögensaufbau und Altersvorsorge.

Eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder haben – ob mit oder ohne Kinder. Sie übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im privaten Umfeld entstehen. Ein Beispiel aus dem Alltag: Ein Blumentopf kippt vom Fenster, ein Passant erleidet schwere Kopfverletzungen, er wird erwerbsunfähig und pflegebedürftig. Behandlungskosten, Pflegekosten, Schmerzensgeld, der behindertengerechte Umbau der Wohnung – eine kaum zu überblickende Reihe an Folgekosten bis in Millionenhöhe kommt hier schnell zusammen, die den Verursacher in den finanziellen Ruin treiben kann.

Was ist nicht in die private Haftpflicht eingeschlossen?

In der privaten Haftpflichtversicherung sind gemietete und geliehene Gegenstände nicht versichert. Ebenso wenig sind Schäden mit eingeschlossen, die sich Personen des gleichen Haushaltes gegenseitig zufügen. Hunde- und Pferdehalter, Öltankbesitzer und Bauherren sowie Vermieter von Immobilien brauchen oft eine spezielle Absicherung.

Spartipp: Bei Eheleuten und den Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft benötigt man nur eine Police, die alle Familienmitglieder schützt. Die jüngere Police kann jeweils gekündigt werden. Auf eine ausreichende Versicherungssumme achten – sie sollte mindestens 3 Millionen Euro betragen, manche Experten raten sogar zu zehn Millionen. Insgesamt sollte der Vertrag gut und preiswert sein und nötige Zusatzleistungen enthalten. Wer die Prämie noch etwas drücken möchte, kann für kleinere Schäden eine Selbstbeteiligung vereinbaren.
Private Haftpflichtversicherung Vergleich
In der privaten Haftpflichtversicherung ist auch der Freiwillige Wehrdienst noch mit eingeschlossen. Allerdings: Die Mitversicherten dürfen noch kein eigenes Einkommen haben. Keine Rolle spielen hierbei Bafög, Lehrlingsgehalt oder der typische Studentenjob. Auch volljährige unverheiratete Kinder während der Erstausbildung sind bei den Eltern kostenlos mitversichert.

Daran ändert auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder ein Bundesfreiwilligenjahr nichts. Was viele nicht wissen: Kinder unter sieben Jahren sind nicht deliktsfähig, können also nicht schadensersatzpflichtig gemacht werden. Und im Straßenverkehr gilt sogar eine  Altersgrenze von zehn Jahren. Ist auch den Eltern kein Vorwurf wegen Verletzung der Aufsichtspflicht zu machen, hat der Geschädigte dann schlicht Pech gehabt, so Nischalke, Finanzexperte bei der Stiftung Warentest im Gespräch mit kinder.de.

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