
Versicherungen für Babysitter
Bei der Betreuung von Kindern kann schon mal was zu Bruch gehen. Deshalb sollten sich alle Beteiligten auch um den Versicherungsschutz kümmern. Hier bekommen Eltern und Babysitter ein paar Informationen zum Thema Versicherung.
Wenn Eltern einen Babysitter beschäftigen, kann schon mal eine Vase zu Bruch gehen oder ein roter Marmeladenfleck auf dem neuen weißen Teppich landen. Es lohnt sich, gleich nach der Arbeitsvereinbarung den Versicherungsschutz zu klären, damit im Notfall alle abgesichert sind.
Unfallversicherung
Babysitter gehören wie Au-Pair-Mädchen oder Reinigungskräfte zu Haushaltshilfen und müssen gesetzlich unfallversichert werden. Der Arbeitgeber hat die Kosten zu übernehmen und den Babysitter in der ersten Woche bei einem Unfallsversicherungsträger anzumelden. Wenn es zu einem Unfall kommt und die Eltern den Babysitter nicht angemeldet haben, ist ein Bußgeld bis zu 2.500 Euro zu zahlen. Der Babysitter ist auf dem Weg zur Arbeit, während des Babysittens und auf dem Nachhauseweg versichert.
Haftpflichtversicherung
Der Babysitter sollte auch eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, bzw. über seine Eltern versichert sein. Beim Babysitten reicht die gewöhnliche Haftpflichtversicherung nicht aus. Sie sollten bei Ihrer Versicherung nachfragen und gegebenenfalls eine Erweiterung einführen, die Babysitten mit einbezieht. In manchen Fällen ist der Babysitter aber auch über die Haftpflichtversicherung seines Arbeitgebers mitversichert. Es lohnt sich nachzufragen, ob dies der Fall ist, bevor unnötig der Versicherungsschutz erweitert wird.
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