
Wer kann ein Kind adoptieren?
- Rechtliche Grundlagen
- Wenn Paare adoptieren
- Wenn Einzelpersonen adoptieren
- Adoptionsrecht bei homosexuellen Paaren
Wenn Einzelpersonen adoptieren
Eine Adoption durch Einzelpersonen ist nach dem deutschen Recht generell möglich. Jedoch muss der Adoptionswillige mit einer besonders kritischen Prüfung seiner Verhältnisse rechnen.Definition von „Einzelperson“
Einzelpersonen können Alleinstehende sein, die weder eine feste soziale Bindung an eine Partnerin bzw. einen Partner noch minderjährige Kinder im eigenen Haushalt haben, aber auch Teil einer Lebensgemeinschaft oder einer Ehe sein.Adoption bei Einzelpersonen
Auch Einzelpersonen können prinzipiell ein Kind adoptieren. Jedoch werden Ehepaare bevorzugt, da durch den Bezug sowohl zu einer weiblichen als auch zu einer männlichen Bezugsperson ein natürliches Eltern-Kind Verhältnis herbeigeführt wird. Zudem ist die Zahl der in Deutschland an einer Adoption interessierten Ehepaare höher als die Zahl der zur Adoption freigegebener Kinder.Homosexuelle gelten vor dem Gesetz als Einzelpersonen. Auch innerhalb einer „Eingetragenen Lebenspartnerschaft“ kann nur eine Einzelperson ein Kind durch eine „Stiefkindadoption“ annehmen, sofern beide leiblichen Elternteile dem zustimmen. Laut § 1590 des BGB kommt es dadurch aber lediglich zu einer „Verschwägerung“ von Kind und Stiefelternteil.
Anforderungen:
Um zu einer Adoption berechtigt zu sein, müssen Einzelpersonen bestimmte Anforderungen erfüllen, die im „Familienrecht“ des BGB geregelt sind:- Laut § 1743 des BGB muss eine Einzelperson das 25. Lebensjahr vollendet haben um für eine Adoption berechtigt zu sein.
- Einer Adoption von Einzelpersonen mit leiblichen oder anderen adoptierten Kindern wird nur stattgegeben, wenn sie den überwiegenden Interessen dieser nicht entgegensteht und das Wohl des adoptierten Kindes nicht durch diese gefährdet wird.
- Auch eine Einzelperson muss eine erforderliche persönliche Reife, ein gesichertes, durchschnittliches Einkommen, ausreichend Wohnraum und einen guten Gesundheitszustand aufweisen. Gesetzlich festgelegt sind dabei keine Mindestgrößen. Das Zusammenspiel aller Faktoren ist für die Vermittlungsstelle entscheidend.
- Auch innerhalb einer Ehe kann ein Ehepartner ein Kind als „Einzelperson“ adoptieren. Er benötigt laut § 1749 des BGB jedoch die Einwilligung seines Ehepartners.
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