Gemeinsame Erziehungsverantwortung: Geteiltes Sorgerecht bleibt die Regel
Wenn verheiratete Eltern sich scheiden lassen, sieht der Gesetzgeber die gemeinsame elterliche Sorge für die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder vor. Dies ist eine Regelung des § 1671 Abs. 1 BGB, die auch in der Praxis auf Gegenliebe stößt, wie die aktuellen Zahlen aus dem Jahr 2013 beweisen.